Ausschließlich für Verträge mit Unternehmern (B2B)
Bitte speichern Sie die bei Auftragserteilung angezeigte Fassung. Individualvereinbarungen und zwingendes Recht gehen vor.
1. Geltung, Vertragspartner und Rangfolge
Vertragspartner ist die Peherstorfer GmbH, Birkenweg 1, 4131 Kirchberg ob der Donau. Austria Next24 ist eine Dienstleistung der Peherstorfer GmbH und kein eigener Rechtsträger.
Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern für entgeltliche Güterbeförderungen auf der Straße. Individualangebote und Auftragsbestätigungen gehen diesen Bedingungen vor. Vereinbarte Tender- und Rahmenverträge gehen bei Widersprüchen vor. Zwingendes Recht, insbesondere die CMR und das UGB, bleibt unberührt.
Die AÖSp und ADSp finden keine Anwendung.
Allgemeine Geschäfts-, Einkaufs-, Transport- oder sonstige Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn Peherstorfer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
Selbständige Lager-, Umschlags- und sonstige Leistungen außerhalb eines Beförderungsauftrags werden gesondert vereinbart. Vor Annahme werden Leistungsumfang, Vergütung, Laufzeit, Herausgabe und die hierfür geltenden Bedingungen in Textform festgehalten; diese Beförderungsbedingungen ersetzen keine gesonderte Lagervereinbarung.
2. Angebot und Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Bei manuellen Aufträgen kommt der Beförderungsvertrag erst durch die schriftliche Bestätigung der Peherstorfer GmbH per E-Mail zustande. Die Bestätigung bezieht die dort bezeichnete Fassung dieser Bedingungen ausdrücklich ein.
Im Kundenportal kommt der Beförderungsvertrag mit Betätigung der Schaltfläche „Jetzt verbindlich bestellen“ zustande, sobald die Bestellung erfolgreich an unser System übermittelt und dort angenommen wurde. Zuvor werden Preis, Leistungsdaten und die geltende Fassung dieser Bedingungen angezeigt; der Kunde bestätigt deren Geltung durch die Pflichtcheckbox. Die anschließende Bestätigung im Portal mit Auftragsnummer und die E-Mail dokumentieren den bereits geschlossenen Vertrag. Ein fehlgeschlagener oder abgewiesener Bestellversuch begründet keinen Vertrag. Bei unklarem Übermittlungsstatus ist vor einer erneuten Bestellung der Auftragsbestand oder die Disposition zu prüfen. E-Mail und Portalnachrichten gelten als Textform-Kommunikation.
3. Leistungen und Produkte
Die Produkte Austria Next24 und Next48 sind innerhalb Österreichs im Kundenportal bis höchstens 18 Paletten und 8.500 kg Gesamtgewicht je Auftrag buchbar; je Palette sind höchstens 850 kg zulässig. Es gelten zusätzlich die im Preisrechner angezeigten Maß-, Gebiets- und Zeitgrenzen.
Sendungen, die diese Grenzen überschreiten (mehr als 18 Paletten, mehr als 8.500 kg Gesamtgewicht oder Paletten über 850 kg), insbesondere Komplettfahrten, sowie Direktfahrten und internationale Fahrten sind Sonderfahrten. Sie werden ausschließlich individuell telefonisch oder per E-Mail abgestimmt und gemäß Abschnitt 2 in Textform bestätigt. Sie sind nicht über die Standardprodukte im Kundenportal buchbar. Strecke, Fahrzeug, Abhol- und Liefertermin sowie Leistungsumfang und Preis werden individuell vereinbart; eine Zustellung am selben Kalendertag oder ein Exklusivfahrzeug sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung geschuldet.
Für Sonderfahrten gelten ausschließlich individuell vereinbarte Preise; automatische Übergrößenzuschläge der Standardprodukte werden nicht angewandt. Nachträglich veranlasste Leistungsänderungen bedürfen einer dokumentierten Abstimmung. Zulässige Fahrzeuglasten, Achslasten, Maße und die sichere Durchführbarkeit bleiben maßgeblich. Peherstorfer wählt ein geeignetes Fahrzeug; der Einsatz sorgfältig ausgewählter Subunternehmer und weiterer Frachtführer ist zulässig.
4. Angaben und Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für Preis, Disposition und sichere Beförderung erforderlichen Angaben vollständig und richtig bereit. Dazu zählen insbesondere Abhol- und Zustelladresse, Ansprechpartner, Termine, Anzahl, Maße, Gewicht, Warenart, Wert, Kennzeichnungen sowie Hinweise auf besondere Gefahren oder Behandlungserfordernisse.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass Absender, Empfänger und Ansprechpartner über die notwendige Datenweitergabe informiert sind und die Sendung zu den vereinbarten Zeiten übergeben beziehungsweise übernommen werden kann. Folgen unrichtiger oder verspäteter Angaben trägt der Auftraggeber nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Bei internationalen Sonder- und Direktfahrten stellt der Auftraggeber beziehungsweise Absender alle erforderlichen Zoll-, Export-, Import- und sonstigen Begleitdokumente vollständig und rechtzeitig bereit. Warenbeschreibung und sonstige erforderliche Angaben müssen richtig sein; anwendbare Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften sind einzuhalten. Peherstorfer darf einen Auftrag ablehnen oder unterbrechen, wenn rechtliche Durchführungsvoraussetzungen fehlen. Zwingende gesetzliche Verantwortlichkeiten bleiben unberührt.
5. Verpackung, Verladung und Übergabestelle
Die transportgerechte Verpackung und Kennzeichnung obliegt dem Absender. Peherstorfer erbringt keinen Verpackungsservice. Der Fahrer darf erkennbar unsichere, unzureichend verpackte oder nicht deklarierte Sendungen beanstanden und bis zur Klärung ablehnen.
Peherstorfer ist für die fahrzeugseitige Ladungssicherung verantwortlich. Die Übergabestelle muss sicher, befestigt, ebenerdig und mit dem eingesetzten Fahrzeug sowie einem Hubwagen erreichbar sein. Das Vertragen über Stiegen oder in Gebäude gehört nicht zur Standardleistung. Ein Palettentausch ist nicht Bestandteil der Beförderungsleistung.
Bei Standardaufträgen übernimmt der Fahrer die Be- und Entladung mit fahrzeugeigener Hebebühne und Hubwagen an der vereinbarten, geeigneten Übergabestelle, soweit Maße, Gewicht und Ladehilfe den sicheren Einsatz zulassen. Absender und Empfänger stellen die Sendung dort bereit beziehungsweise übernehmen sie dort und gewährleisten freien, sicheren Zugang. Erforderliche Stapler, Kräne, zusätzliche Hilfskräfte oder besondere Handhabung sind vor Auftragserteilung gesondert abzustimmen. Fahrzeugseitige Ladungssicherung und zwingende gesetzliche Verantwortlichkeiten bleiben bei Peherstorfer.
6. Ausgeschlossene und besonders zu deklarierende Güter
Temperaturgeführte Beförderungen sind ausgeschlossen. Gefahrgut wird nur im ausdrücklich bestätigten, rechtlich zulässigen Umfang der 1000-Punkte-Regel oder als Limited Quantity und nur bei vollständiger, richtiger Deklaration übernommen.
Kunst, Antiquitäten, Wertgüter, Sonderrisiken und sonstige außergewöhnlich wertvolle oder empfindliche Güter müssen vor Auftragserteilung deklariert und von Peherstorfer ausdrücklich angenommen werden. Eine Annahme solcher Güter bedeutet keine pauschale Zusage vollständigen Versicherungsschutzes.
7. Termine, Zeitoptionen und Disposition
Standardzustellungen erfolgen Montag bis Freitag. Zustellungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen bedürfen einer ausdrücklichen individuellen Bestätigung. Nach dem veröffentlichten Annahmeschluss werden Aufträge nur nach telefonischer oder schriftlicher Einzelprüfung angenommen; die Disposition darf die Annahme im Namen der Peherstorfer GmbH gemäß Abschnitt 2 in Textform bestätigen.
Eine gebuchte Zeitoption ist eine gesonderte Preisposition. Wird sie nicht eingehalten, kann der Auftraggeber den hierfür tatsächlich berechneten Zuschlag zurückverlangen; die übrige Frachtvergütung bleibt davon unberührt. Zwingende Haftungsansprüche bleiben unberührt.
8. Preise und Dieselfloater
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Maßgeblich sind Angebot, Preisvorschau und Auftragsbestätigung.
Der Wochenzuschlag wird aus manuell erfassten offiziellen wöchentlichen Dieselwerten mit Jänner 2026 als Ausgangsbasis ermittelt. Grundlage sind die offiziell veröffentlichten österreichischen Dieselpreisdaten des zuständigen Bundesministeriums, derzeit BMWET – Energiekosten. Der gültige Monatsfloater ist der arithmetische Durchschnitt aller gespeicherten Wochen-Prozentwerte des vollständigen unmittelbar vorangegangenen Kalendermonats. Negative Werte sind zulässig. Die Preiswirkung beträgt ausschließlich 35 Prozent des für den jeweiligen Auftrag geltenden Grundpreises multipliziert mit dem gültigen Monatsfloater. Der konkrete Prozentsatz und Eurobetrag werden vor der Auftragserteilung angezeigt und mit dem bestätigten Preisstand gespeichert. Berechnungsweise, aktueller Monatswert und ein Rechenbeispiel stehen unter https://www.peherstorfer.co.at/dieselfloater/. Bei einem Grundpreis von 100,00 Euro und einem Monatsfloater von 10 Prozent beträgt der Dieselzuschlag beispielsweise 3,50 Euro netto (100,00 × 0,35 × 0,10). Der Monatsfloater wird nicht auf den gesamten Frachtpreis angewandt.
9. Zusätzliche Transportversicherung
Auf Wunsch des Auftraggebers kann für eine Sendung zusätzlicher Transportversicherungsschutz bei der Oberösterreichischen Versicherung AG angemeldet werden. Es gelten die jeweils vereinbarten Allgemeinen Österreichischen Transportversicherungs-Bedingungen (AÖTB) samt den für die Sendung geltenden Klauseln (Versicherungsbedingungen). Dieser Versicherungsschutz ist von der gesetzlichen Frachtführerhaftung nach CMR oder UGB zu unterscheiden. Deckung besteht nur im Umfang der bestätigten Versicherung und der Versicherungsbedingungen. Die Versicherungsbedingungen sind bei der Disposition erhältlich.
Warenwert, Güterart und Region sind richtig anzugeben. Sonderrisiken und nicht automatisch gedeckte Regionen unterliegen der manuellen Annahme. Die Versicherungsprämie wird als eigene Preisposition ausgewiesen. Hat der Auftraggeber für die Sendung bereits eine eigene Transport- oder Warenversicherung, gibt er dies bei der Buchung an.
Die Versicherungssumme setzt sich aus dem Warenwert (Rechnungswert) der Sendung und der Netto-Fracht dieses Auftrags zusammen. Der Auftraggeber gibt den Warenwert ohne Fracht an und darf ihn nicht höher als den tatsächlichen Warenwert angeben. Die Fracht wird im Kundenportal automatisch hinzugerechnet und gemeinsam mit der Versicherungssumme ausgewiesen; Fracht ist dabei der Netto-Frachtpreis des Auftrags einschließlich gebuchter Zeitoption, Zuschlägen und Dieselfloater, ohne Versicherungsprämie, Gutschriften und Umsatzsteuer. Die Versicherungsprämie wird von dieser Versicherungssumme berechnet. Ist die Fracht bereits im angegebenen Warenwert (Rechnungswert) enthalten, ist dies bei der Buchung der Disposition mitzuteilen. Eine Versicherungsleistung ist auf den nachgewiesenen versicherten Schaden, höchstens auf die bestätigte Versicherungssumme und auf die Höchstgrenze je Schadenereignis nach den Versicherungsbedingungen begrenzt. Ein Selbstbehalt kann anfallen. Das Risiko einer unrichtig angegebenen Versicherungssumme trägt der Auftraggeber; liegt die Versicherungssumme unter dem nach den Versicherungsbedingungen maßgeblichen Versicherungswert, wird die Entschädigung anteilig gekürzt. Die Eingabe allein ist keine Zusage einer uneingeschränkten Erstattung.
Grundsätzlich besteht Deckung gegen alle Risiken (Volle Deckung) nach den Versicherungsbedingungen. Für unverpackte Güter, Rücksendungen, gebrauchte oder bereits beschädigte Güter sowie Güter mit Vortransport oder Zwischenlagerung besteht nur eingeschränkte Deckung für die in den Versicherungsbedingungen aufgezählten Ereignisse, insbesondere Transportmittelunfall, Brand, Blitzschlag, Explosion und Naturereignisse. Diese Umstände sind bei der Buchung anzugeben. Nicht versichert sind insbesondere Kratzer, Schrammen und reine Oberflächenschäden sowie Fehlmengen bei äußerlich unversehrter Palette. Transportbedingte Lagerung ist bis höchstens 30 Tage mitversichert; ein unmittelbarer Rücktransport wegen Annahmeverweigerung ist gedeckt, ein späterer Rücktransport nur nach gesonderter Vereinbarung. Diebstahl aus einem nicht abgesperrten Fahrzeug, Veruntreuung und Falschauslieferung sind nur gedeckt, soweit dies gesondert bestätigt wurde.
Von der Zusatzversicherung ausgeschlossen oder nur nach vorheriger Anfrage und ausdrücklicher Bestätigung versicherbar sind insbesondere: Kunst-, Sammler- und Liebhaberstücke, Edelmetalle, Juwelen, Wertpapiere, Urkunden, Dokumente, Pläne, Bargeld und Datenträger; leicht entzündbare oder explosive Güter, Chemikalien, Gefahrgut, radioaktive Stoffe und Abfall; Lebensmittel, Tiere, Pflanzen, Alkoholika, Tabak, Suchtmittel sowie Kühl- und Thermogut; Holz, Furniere und Zement; Mobiltelefone und andere elektronische Geräte; Umzugsgut und persönliche Effekte. Solche Güter sind vor der Buchung mit der Disposition abzustimmen; ohne ausdrückliche Bestätigung besteht kein Versicherungsschutz.
Eine Änderung der Anlieferadresse nach der Buchung ist der Disposition unverzüglich mitzuteilen, damit sie dem Versicherer gemeldet werden kann; ohne Meldung kann der Versicherungsschutz gefährdet sein. Schäden sind bei Ablieferung auf dem Lieferschein zu vermerken und der Disposition unverzüglich schriftlich zu melden. Für die Schadenabwicklung sind Rechnung, Pack- oder Gewichtsliste, Lieferschein und Schadenfotos vorzulegen. Ansprüche gegen Dritte, insbesondere gegen den Frachtführer, dürfen nicht aufgegeben werden. Besondere Risiken sind vor Buchung abzustimmen.
10. Änderungen und zusätzliche Kosten
Nach Vertragsschluss veranlasste Änderungen werden dokumentiert. Eine erste Adressänderung innerhalb derselben Preiszone ist grundsätzlich kostenlos; weitere gleichartige Änderungen bedürfen einer manuellen Entscheidung. Bei einem Zonenwechsel wird die Differenz mit der bestehenden Preisberechnung ermittelt.
Zusätzliche, nicht von Peherstorfer verursachte Zoll-, Behörden- oder belegte Fremdkosten können weiterverrechnet werden. Übliche Maut-, Park- und Fährkosten bleiben Bestandteil des vereinbarten Transportpreises, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
11. Wartezeit, Zustellversuche und Lagerung
An Abholung und Zustellung sind jeweils 15 Minuten Wartezeit frei. Danach werden 0,75 Euro netto je angefangener Minute verrechnet. GPS- oder Statusdaten können als Nachweis dienen; begründete manuelle Korrekturen werden protokolliert.
Der erste Zustellversuch gehört zur regulären Leistung, der zweite Zustellversuch ist kostenlos. Nach einem erfolglosen zweiten Versuch erfolgt eine weitere Zustellung erst nach nachweisbarer Terminabstimmung. Ab diesem Zeitpunkt können 10,00 Euro netto je angefangenem Kalendertag Lagerung berechnet werden. Der dritte und jeder weitere Zustellversuch kostet 25 Prozent des ursprünglichen Netto-Frachtpreises, mindestens 30,00 Euro netto. Ein Rücktransport wird bei bloßer Annahmeverweigerung nicht automatisch berechnet.
Die Zustellung erfolgt grundsätzlich gegen Empfangsbestätigung oder Unterschrift. Eine besondere Identitätsprüfung wird nur bei ausdrücklicher Vereinbarung geschuldet. Eine Abstellung ohne persönliche Übergabe erfordert eine nachweisbare schriftliche Anweisung des Auftraggebers oder einer hierzu berechtigten Person, etwa im Auftrag, im Portal, per E-Mail, WhatsApp oder durch einen handgeschriebenen Zettel an der Tür. Eine ausschließlich mündliche Erlaubnis am Telefon reicht nicht aus. Die Anweisung muss der Sendung und dem vorgesehenen Abstellort eindeutig zugeordnet werden können; bei Zweifeln ist vor der Abstellung Rücksprache zu halten. Der Fahrer dokumentiert die Anweisung am Zustellort und die ausgeführte Abstellung, insbesondere durch ein Foto. Nach ordnungsgemäßer, entsprechend der Anweisung dokumentierter Abstellung geht die Gefahr nur im gesetzlich zulässigen Umfang über. Zwingende Haftungsbestimmungen der CMR und des UGB bleiben unberührt.
12. Storno und erfolglose Abholung
Eine Stornierung ist bis zur Zuteilung des Auftrags an einen Fahrer beziehungsweise ein Fahrzeug kostenlos. Maßgeblich ist der im Dispositionssystem dokumentierte Zeitpunkt der Zuteilung im Verhältnis zum Eingang der Stornierung bei Peherstorfer. Ab der Zuteilung beträgt das Stornoentgelt 25 Prozent des bestätigten Netto-Frachtpreises einschließlich transportbezogener Zuschläge, jedoch ohne zusätzliche Transportversicherungsprämie, Umsatzsteuer und reine durchlaufende Fremdkosten.
Eine vom Auftraggeber zu vertretende erfolglose Abholung kann mit 25 Prozent derselben Basis berechnet werden. Stornoentgelt und Entgelt für erfolglose Abholung werden für dasselbe Ereignis nicht nebeneinander verrechnet.
13. Haftung, Schäden und Reklamationen
Bei Beförderungen, auf die die CMR unmittelbar anwendbar ist, gelten deren zwingende Bestimmungen. Auf innerösterreichische entgeltliche Straßengüterbeförderungen finden die in § 439a UGB bezeichneten CMR-Bestimmungen Anwendung, soweit dessen Voraussetzungen erfüllt sind. Die gesetzliche Ausnahme für Umzugsgut bleibt unberührt. Im Übrigen gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Diese Bedingungen erweitern die gesetzliche Haftung nicht.
Für die Entschädigung gelten insbesondere Art. 23 CMR und bei Beschädigung Art. 25 CMR, soweit anwendbar. Bei Lieferfristüberschreitung gilt Art. 23 Abs. 5 CMR. Weitere anwendbare CMR-Bestimmungen, insbesondere Art. 24, 26 und 29, sowie zwingendes Recht bleiben unberührt. Der Auftraggeber meldet erkennbare Schäden und Fehlmengen bei Ablieferung und sonstige Schäden innerhalb der gesetzlichen Fristen und ermöglicht die Prüfung. Gesetzliche Beweis- und Ausschlussregeln bleiben unberührt.
14. Zahlung und Aufrechnung
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten im B2B-Verkehr die gesetzlichen Verzugszinsen und Betreibungskosten, insbesondere §§ 456 und 458 UGB.
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Zwingende gesetzliche Aufrechnungsrechte bleiben unberührt.
15. Recht, Kommunikation und neue Fassungen
Es gilt österreichisches Recht unter Wahrung zwingender Vorschriften der CMR und anderer zwingender Normen. Für Unternehmer wird, soweit rechtlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Peherstorfer GmbH vereinbart; zwingende internationale Zuständigkeitsregeln bleiben unberührt.
Vertragsbezogene Erklärungen können per E-Mail oder über das Kundenportal erfolgen, sofern keine strengere Form vorgeschrieben ist. Neue Fassungen dieser Bedingungen gelten nur für Aufträge, die ab ihrem Wirksamkeitsdatum unter Einbeziehung der neuen Fassung erteilt oder bestätigt werden. Der zu einem Auftrag gespeicherte Versions- und Hashnachweis bleibt maßgeblich.
16. Ergänzende Produktbedingungen Austria Next24
Austria Next24 und Next48 sind auf Beförderungen innerhalb Österreichs mit höchstens 18 Paletten und 8.500 kg Gesamtgewicht je Auftrag sowie höchstens 850 kg je Palette beschränkt. Es gelten zusätzlich die im Preisrechner und Auftrag angezeigten Maß-, Gebiets- und Zeitgrenzen. Standardmäßig erfolgen Abholung und Zustellung an Werktagen Montag bis Freitag an einer zugänglichen Übergabestelle. Sendungen über diese Grenzen sowie internationale Fahrten und Direktfahrten werden ausschließlich als individuelle Sonderfahrten nach Abschnitt 3 vereinbart.
Der konkrete Preis setzt sich aus dem für den Auftrag geltenden Grundpreis, dem gespeicherten Monats-Dieselfloater auf dessen 35-Prozent-Basis und gegebenenfalls Übergröße, Zeitoption und zusätzlicher Transportversicherung zusammen. Preisrelevante Dispo-Ereignisse werden nach Vertragsschluss nachvollziehbar als gesonderte Zu- oder Abschläge dokumentiert; der bestätigte Originalpreis bleibt erhalten.
Soweit diese ergänzenden Produktbedingungen von den Allgemeinen Beförderungsbedingungen abweichen, gehen sie für Austria Next24 vor. Individualangebot, Auftragsbestätigung sowie Tender- oder Rahmenvertrag bleiben vorrangig.
